Erfreut zeigen sich die beiden Landtagsabgeordneten Sandra Boser und Marion Gentges dar-
über, dass das Land Baden-Württemberg zahlreiche Projekte aus Kommunen ihres Wahlkrei-
ses mit einer Fördersumme von insgesamt 1.665.330 EUR aus dem Entwicklungsprogramm

Ländlicher Raum (ELR) unterstützt.
Konkret profitieren von den Fördermitteln im Wahlkreis der beiden Abgeordneten Projekte in

folgenden Kommunen: Ettenheim und Hofstetten erhalten je 100.000 €. Die Gemeinden Schut-
tertal, Schwanau und Wolfach dürfen sich über Fördersummen in Höhe von jeweils 110.000 €,

Fischerbach über einen Betrag von 99.170 € sowie Oberwolfach über 55.000 € freuen. In Frie-
senheim werden gleich vier Projekte mit einer Summe von insgesamt 218.025 € gefördert und

auch die Stadt Haslach erhält für drei Projekte eine Fördersumme von 328.135 €. Mit einem
Betrag von 250.000 € wird die Stadt Hausach für zwei Projekte bedacht und auch Steinach
erhält für insgesamt drei Projekte eine Förderung in Höhe von 185.000 €. In allen Gemeinden
liegt der Förderschwerpunkt zumeist im Bereich Innenentwicklung/Wohnen.
Die Landtagsabgeordnete Marion Gentges begrüßt die Entscheidung ausdrücklich: „Ich freue
mich sehr über die Förderung. Es ist wichtig, dass gute Ideen nicht an langen Wartezeiten
scheitern. Wenn die Planungen stehen, muss es auch losgehen können.
Und auch Sandra Boser MdL ergänzt hierzu: „Genau dafür ist diese unterjährige Entscheidung
da – und genau deshalb ist sie für uns im Wahlkreis so wertvoll. Das ist ein starkes Signal für
unsere Region.“
Das ELR ist das zentrale Förderinstrument des Landes für die integrierte Strukturentwicklung
im Ländlichen Raum. Mit der jetzt veröffentlichten unterjährigen Programmentscheidung 2025
unterstützt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Projekte,
die besonders planungsreif sind und kurzfristig starten können oder müssen.

Landesweit wurden 242 Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von rund 20 Millionen Euro in

die Förderung aufgenommen. Unterstützt werden insbesondere Maßnahmen zur Gebäude-
modernisierung und -umnutzung in Ortskernen, der Bau von Einrichtungen zur medizinischen

Versorgung oder Projekte für gemeinschaftliche Nutzung. Mehr als die Hälfte der Projekte er-
halten den Förderaufschlag für CO2-speichernde Bauweisen.

Hintergrund:

Das ELR existiert seit 1995 und bündelt die Schwerpunkte Innenentwicklung/Wohnen, Grund-
versorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen. Förderfähig sind kommunale wie pri-
vate Projekte, die zur nachhaltigen Entwicklung ländlicher Gemeinden beitragen. Anträge für

das reguläre Jahresprogramm 2026 können bis 30. September 2025 digital bei den Regie-
rungspräsidien eingereicht werden.