Die Landtagsabgeordneten Sandra Boser und Marion Gentges freuen sich über die Förderung vielseitiger Projekte in ihrem Wahlkreis über das Entwicklungsprogramm Ländlicher
Raum (ELR).
Von der diesjährigen Förderrunde profitieren gleich 14 Gemeinden mit einem geförderten
Zuschuss in Höhe von insgesamt 3.344.315 € aus dem Wahlkreis der beiden Abgeordneten
von dem Programm.
So darf sich u. a. die Gemeinde Friesenheim über einen stattlichen Förderbetrag von
1.115.490 € für 10 Projekte, die Stadt Wolfach über einen Zuschuss von 617.220 € für 8
Projekte und die Gemeinde Oberwolfach über einen Betrag in Höhe von 258.790 € für 7
Projekte freuen. Die Förderschwerpunkte in allen Gemeinden liegen vorrangig im Bereich
Innenentwicklung/Wohnen sowie in den Bereichen Arbeiten und Grundversorgung.
Beide Landtagsabgeordnete machen abschließend deutlich: „Baden-Württemberg hat einen
starken Ländlichen Raum. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Deshalb freuen wir uns sehr
über die Förderung zahlreicher Projekte in unserem Wahlkreis. Die Menschen leben gerne
auf dem Land und die Förderungen tragen maßgeblich dazu bei, dass der Ländliche Raum
auch weiterhin ein attraktiver und unverzichtbarer Ort zum Wohnen und Arbeiten bleibt.“
Seit 1995 investiert das Land in die Ländlichen Räume
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) besteht seit 1995. Damals wurde aus
dem „Dorfentwicklungsprogramm“ und dem vorwiegend gewerblich orientierten „Strukturprogramm Ländlicher Raum“ ein umfassendes Förderangebot für Gemeinden im Ländlichen
Raum konzipiert. Das ELR wird als zentrales Förderinstrument für den Ländlichen Raum stetig weiterentwickelt, um auf aktuell relevante Fragestellungen reagieren zu können. Das
Fördervolumen dieses Jahr beträgt 100,4 Millionen Euro.
Gemeinden mit besonderen Konzepten können auch Schwerpunktgemeinden werden
Gemeinden, die Entwicklungskonzepte mit klaren Vorstellungen und Zielen zur Gestaltung
des demografischen Wandels, zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sowie zu
Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft vorlegen, können Schwerpunktgemeinde werden. Schwerpunktgemeinden werden mehrjährig in das ELR aufgenommen, erhalten Fördervorrang und profitieren bei kommunalen Projekten von einem höheren Fördersatz.
Einen Überblick über das Antragsverfahren und die vielfältigen Möglichkeiten des ELR bekommen Sie in diesem Erklärfilm: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/mediathek/media/mid/elr-erklaerfilm/
Weitere Informationen zum ELR finden Sie unter: www.mlr-bw.de/elr