Änderungen beim Abgeordnetenbudget

Änderungen beim Abgeordnetenbudget

Dass Abgeordnete über die Höhe ihrer Bezüge und ihrer Ausstattung selbst entscheiden, ist ein schwieriger Prozess. Aber auch das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Abgeordnete selbstständig über ihre Vergütung entscheiden müssen.

Erst durch die Reform von 2008 wurde aus unserem Teilzeitparlament ein Vollzeitparlament. In der vergangenen Legislaturperiode wurde deswegen mit einer Überprüfung der Reform begonnen. Die jetzt auf den Weg gebrachten Änderungen sind das Ergebnis dieser Kontrolle.

Bei der aktuellen Reform haben wir folgendes entschieden:

Unser Einkommen bleibt unverändert

Unser Gehalt passt sich jedes Jahr an das durchschnittliche Lohnniveau an.
Wenn es steigt, steigen auch unsere Bezüge. Und wenn es sinkt, dann sinken auch unsere Bezüge.

Die Kostenpauschale wird erhöht

Die Kostenpauschale ist für alle allgemeinen Kosten eines Abgeordneten gedacht. Das sind insbesondere die Kosten für das Wahlkreisbüro (Miete, Strom, Telefon etc.). Aber auch die vielen kleineren Posten wie Porto und Büroausstattung können sich durchaus summieren.
Dass wir hier eine Pauschale haben und nicht wie Angestellte jeden Posten einzeln einreichen müssen, macht uns das Leben durchaus leichter. Es ist aber auch für unsere Unabhängigkeit ein wichtiger Punkt.

Wahlmöglichkeit bei der Altersvorsorge

Abgeordnete können zukünftig entscheiden, ob Sie privat für das Alter vorsorgen oder eine staatliche Altersvorsorge bekommen möchten. Wenn wir privat vorsorgen erhalten wir monatlich 1.679 € (die zu versteuern sind), ansonsten erwerben wir 2,5% des Gehalts pro Jahr als Abgeordnete an Pensionsansprüchen.

Das Budget für Mitarbeiter wurde erhöht

Damit wir als Abgeordnete unseren Aufgaben gerecht werden können, brauchen wir fähige Mitarbeiter. Deswegen haben Abgeordnete in Baden-Württemberg zukünftig 50% des Mitarbeiterbudgets eines Bundestagsabgeordneten.

  • Abgeordnete bekommen dieses Geld nicht ausgezahlt.
  • Das Geld für die Mitarbeiter wird direkt vom Landtag an den Mitarbeiter gezahlt.
  • Verwandte ersten und zweiten Grades dürfen von Abgeordneten nicht eingestellt werden.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir Ihre ehrliche Meinung an marion.gentges@cdu.landtag-bw.de schicken. Bitte schreiben Sie auch Ihre Telefonnummer dazu, damit ich Ihnen persönlich antworten kann.

Vielen Dank.