Der auf Gemeinnützigkeit und dem ehrenamtlichen Engagement seiner Mitglieder aufbauende organisierte Sport ist von der aktuellen Entwicklung in Folge der Corona-Pandemie ganz besonders betroffen und in seiner Existenz bedroht. Der Landesregierung ist es in dieser Situation ein besonderes Anliegen, das Sportland Baden-Württemberg mit seiner in Jahrzehnten gewachsenen und bewährten Sportstruktur zu erhalten.

Die Sportvereine haben in Baden-Württemberg eine große gesellschaftliche Bedeutung: Sie tragen zum Zusammenhalt und zur Integration der Gesellschaft bei, vermitteln unverzichtbare Werte wie gegenseitigen Respekt, Fairness, Solidarität und Teamgeist, tragen zur Überwindung sozialer und kultureller Barrieren bei und fördern auf vielfältige Weise die Persönlichkeitsentwicklung, insbesondere von Jugendlichen.

Das Kabinett hat am heutigen Dienstag, 16. Juni das von Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann eingebrachte Soforthilfeprogramm Sport bewilligt, mit dem die Existenz der gemeinnützigen Sportvereine und Sportverbände gesichert werden soll.

„Sportvereine in Deutschland erweisen sich nach wie vor als anpassungsfähige Stabilitätselemente in einer sich schneller wandelnden Gesellschaft. Sie bekennen sich weiterhin in hohem Maße zu Wertvermittlung, einem preisgünstigen Sportangebot sowie gleichberechtigter Partizipation. Mit dem Soforthilfeprogramm beweisen wir eindrücklich, dass wir dem Sport in unserem Land fest zur Seite stehen“, sagte Landtagsabgeordnete Marion Gentges.

Zur Vermeidung existenzgefährdender Liquiditätsengpässe von Sportvereinen und -verbänden wird ein Soforthilfeprogramm im Volumen von 11,635 Mio. Euro aufgelegt. Sportvereine können Soforthilfen von 15 Euro pro Mitglied und Sportfachverbände von 1 Euro pro Mitglied erhalten, jedoch maximal bis zur Höhe des Liquiditätsengpasses.

Die Mittelinanspruchnahme setzt voraus, dass die bestehenden staatlichen Hilfsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sind (Soforthilfe Corona für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld) und aufgrund der Corona-Pandemie ein existenzgefährdender Liquiditätsengpass besteht. Maßstab ist, dass die fortlaufenden Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden Ausgaben bis zum Jahresende 2020 bezahlen zu können.

Die Beantragung der Soforthilfen kann voraussichtlich ab 25. Juni 2020 über die regionalen Sportbünde erfolgen. Dazu wird ein schlankes Verfahren auf den Weg gebracht und mit den Sportbünden abgestimmt.

Zur weiteren Liquiditätssicherung von Sportvereinen werden die Übungsleiterzuschüsse für die Monate März bis Ende Juni 2020 auf der Basis der Vorjahreszahlen ausgezahlt. Die Auszahlung soll unabhängig von den tatsächlich durchgeführten Übungs- und Trainingsstunden erfolgen, um landesseitig eine verlässliche Basis zu gewähren. Bei Bedarf ist eine entsprechende Verfahrensweise für das 2. Halbjahr 2020 vorgesehen.