Landarztquote ein wichtiger Schritt, die medizinische Versorgung im ländlichen Raum langfristig zu sichern

Zukünftig werden 75 Medizinstudienplätze jährlich an Studentinnen und Studenten vergeben, die sich verpflichten, nach ihrem Studium zehn Jahre in unterversorgten Regionen zu arbeiten. Das bedeutet mindestens 75 neue Landärzte – Jahr für Jahr.

Für diese Studentinnen und -studenten gelten dann neben der Abiturnote auch noch andere Auswahlkriterien, beispielsweise eine abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheitsberuf oder entsprechendes ehrenamtliches Im Gegenzug verpflichtet sich der Studienanfänger, nach dem Studium zehn Jahre als Hausarzt in Gebieten, in denen Bedarf besteht, tätig zu sein. „Damit öffnen wir das Medizinstudium auch für Menschen, die zwar kein 1,0-Abitur haben, aber beispielsweise schon eine Ausbildung als Krankenschwester oder Krankenpfleger gemacht haben und für den Arztberuf brennen und hervorragend geeignet sind“, so Landtagsabgeordnete Marion Gentges.

Weitere 75 Plätze stehen Studierenden offen, die sich während des Medizinstudiums für die Fachrichtung des Landarztes entscheiden, wofür die Universitäten ihre Lehrpläne entsprechend anpassen werden.

„Der Ärztemangel auf dem Land ist ein echtes Problem, für das wir dringend Lösungen brauchen. Ich freue mich, dass wir mit der Landarztquote ein verbindliches Instrument zur Sicherung der medizinischen Versorgung auf dem Land eingeführt haben“, so Gentges abschließend.   

Flächenfaktor im Finanzausgleichssystem

Marion Gentges: „Mit der Berücksichtigung des Flächenfaktors sichern wir das in der Landesverfassung verankerte Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse auf dem Land und in der Stadt“

Nach intensiven Gesprächen und Verhandlungsrunden mit dem Koalitionspartner wird künftig neben der Einwohnerzahl bei der Schlüsselzuweisung im bestehenden Finanzausgleichssystem auch die Fläche einer Kommune berücksichtigt werden. So werden zum 01. Januar 2022 rund 5% des Grundkopfbetrags nach Einwohnerdichte verteilt. Erfolgen wird dies in zwei Stufen über eine Verteilungsmasse von je 25 Mio. zum 1. Januar 2021 und 1. Januar 2022.

Städte und Gemeinden mit einer großen Fläche geraten stellenweise mit den Maßnahmen zum Erhalt der örtlichen Infrastruktur an ihre Grenzen. Davon betroffen sind überwiegend Kommunen im ländlichen Raum. Mit der Einführung eines Flächenfaktors in das kommunale Finanzausgleichsgesetz des Landes wird die aus der Größe einer Kommune resultierende höhere Infrastrukturbelastung neben der Gewichtung von Steuerkraft und Einwohnerzahl miteinbezogen. „Mit der Hinzunahme des Flächenfaktors greifen wir den Gemeinden im ländlichen Raum bei ihren Infrastrukturmaßnahmen unter die Arme. Besonders der Wahlkreis Lahr mit seinen großen Flächengemeinden und deren oft zahlreichen Ortsteilen werden von der neuen Verteilung profitieren“, sagte Landtagsabgeordnete Marion Gentges“.

Mach‘ Dein Ding – WIR für Parkinson

Freiburg-Marathon 29.03. 2020 für den guten Zweck

Parkinson – eine der häufigsten neurologischen Krankheiten, die 1817 erstmals durch den Namensgeber James Parkinson beschrieben wurde. Mehr als 300.000 Patienten leiden in Deutschland an der langsam fortschreitendenden Schüttellähmung und Muskelstarre bei klarem Geiste. Gegen die Krankheit ist es der Medizin in 200 Jahren nicht gelungen, eine Heilung zu finden.
Unter der Schirmherrschaft von Marion Gentges, Abgeordnete des Landtages BW und Bernd Wolk, dem Vorsitzenden des Fördervereins der Parkinson-Klinik-Ortenau, entwickelte der Steinacher Armin Matt die Idee, einen Lauf für den guten Zweck zu organisieren und auf die Krankheit aufmerksam zu machen.

Werden Sie Unterstützer!

Unser gemeinsames Ziel: „Wir möchten so viele Menschen wie möglich für die Teilnahme am Lauf in Freiburg gewinnen und damit möglichst viele Spendengelder zugunsten des Fördervereins der Parkinson-Klink-Ortenau zu sammeln! Bislang haben bereits mehr als 100 Personen ihre Teilnahme signalisiert.
Wie ist der Ablauf?
• Die Läufer können wahlweise im Einzel beim Marathon oder Halbmarathon oder in 4er-Teams antreten
• Alle Teilnehmer laufen unter dem Teamnamen „Mach‘ Dein Ding – WIR für Parkinson“ und erhalten im Vorfeld gegen einen Selbstkostenpreis sowohl ein gebrandetes Laufshirt als auch eine professionelle Laufvorbereitung mit insgesamt 5 Trainingseinheiten
• Die Spendenerlöse fließen zu 100 % an den Förderverein der Parkinson-Klink Ortenau (der Spendenbescheinigungen ausstellt) und werden zweckgebunden eingesetzt
• Die Höhe der Spende entscheidet jeder Sponsor individuell. Jeder Euro hilft und kommt direkt an.

Wie können Sie unterstützen? Spenden Sie Ihren Beitrag einfach und direkt auf das eigens dafür eingerichtete Konto bei der Volksbank Mittlerer Schwarzwald:
IBAN:DE 59 6649 2700 0020 1331 12
BIC : GENODE61KZT Volksbank Mittlerer Schwarzwald

Die Spendenbescheinigung erhalten Sie im Anschluss direkt vom Förderverein. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Herzlichst,
Marion Gentges, Abgeordnete des Landtages BW
Bernd Wolk,  Vorsitzender Förderverein
Armin Matt,  Organisator

Schulgebäude sind zentrale Lern- und Lebensräume junger Menschen

Im Jahr 2019 werden 84 Schulbaumaßnahmen an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg mit rd. 97,7 Mio. Euro aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs gefördert. Dazu kommen rund 19,3 Mio. Euro für 46 Bauprojekte von Ganztagsschulen. Darauf hat sich das Land mit den Kommunalen Landesverbänden (Städtetag Baden-Württemberg, Gemeindetag Baden-Württemberg, Landkreistag Baden-Württemberg) verständigt. „Investitionen in die Schulinfrastruktur sind Investitionen in die Zukunft. Es ist notwendig, dass wir dafür ausgiebig finanzielle Mittel zur Verfügung stellen und damit nachhaltig für gute schulische Rahmenbedingungen sorgen. Die Schulen müssen an die jeweiligen Anforderungen vor Ort angepasst werden“, so Landtagsabgeordnete Marion Gentges. „Ich freue mich deshalb, dass 230.000 € für die Erweiterung der Grundschule in Hausach bereitgestellt werden“, so Gentges weiter.

Das Land Baden-Württemberg gewährt im Rahmen der Schulbauförderung einen Regelzuschuss in Höhe von 33 Prozent des als förderfähig anerkannten Bauaufwands für Um-, Neu- und Erweiterungsbauten. Die Schulbauförderung sieht eine einmalige Förderung zur Schaffung der erforderlichen Flächen für den lehrplanmäßigen Unterricht, den ganztägigen Betrieb einer Schule oder auch für die Inklusion vor. Hierzu gehören nicht nur Neubaumaßnahmen, sondern auch die Erweiterung von Schulen, der grundrissverändernde

Umbau von Schulen sowie der Erwerb und der Umbau eines Gebäudes zur Schaffung von Schulraum.

Angebote der Ganztagesbetreuung, die Herausforderungen der Inklusion und die heterogene Schülerschaft führen zu veränderten Anforderungen an die Schulgebäude, denen Rechnung getragen werden muss. „Mit der Schulbauförderung mache wir unsere Schulgebäude im Land fit für modernes Lernen“, so Marion Gentges abschließend.