150.000 Euro vom Land für den Kindergarten Arche Noah in Hornberg

(Hornberg) – Für das Projekt Erneuerung des Kindergartens Arche Noah erhält die Stadt Hornberg Fördermittel vom Land in Höhe von 150.000 Euro. Das hat am Mittwoch (6. März) das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen mitgeteilt. Mit dem Investitionsprogramm Soziale Integration im Quartier (SIQ-BW) werden die Zentren unserer Städte und Gemeinden nachhaltig gestärkt.

Sandra Boser MdL: „Ich freue mich sehr über den finanziellen Zuschlag, denn das kommt der Qualitätsweiterentwicklung der Einrichtung für die Kinder und das Kita-Personal zu Gute. Krippen und Kindertagesstätten sind nicht nur wichtige Bausteine für mehr Bildungsgerechtigkeit, sondern auch Orte für Austausch und persönliche Begegnungen. Das sind Grundvoraussetzungen für das menschliche Miteinander und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Förderziel: Aufenthaltsqualität in Städten und Kommunen steigern, Raum für Begegnung schaffen

Marion Gentges MdL freut sich ebenso über den Booster: „Ich bin sehr froh über die Finanzhilfe vom Land für dieses wichtige städtische Projekt.  Erst durch die Begegnung und das Miteinander werden unsere Ortskerne lebendig. Mit SIQ-BW schaffen wir Raum für Dialog und Gemeinschaft und steigern die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden.“

Mit der Förderung unterstützt die Landesregierung Städtebauprojekte in neun Kommunen mit insgesamt rund 1,7 Millionen Euro – von Kindergärten über bis zum Kulturzentrum – für die gesamte Bevölkerung.

Finanzspritze für den Wahlkreis Lahr/Kinzigtal –

4.304.900 €  Euro für 14 Gemeinden aus der ELR-Förderung

Sandra Boser MdL und Marion Gentges MdL freuen sich über die Zuwendung des Landes: „Die ELR-Förderung 2024 ist ein wichtiger Beitrag für die zukunftsgerechte Entwicklung unserer Region. Insgesamt fließen 4.304.900 € in 58 Projekte in 14 Gemeinden im Wahlkreis. Mit dem Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen und dem Fokus auf die Erhaltung von Bestandsgebäuden kann dem Flächenverbrauch mit dem Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum etwas entgegensetzt werden.“

Die Förderbescheide hat am Freitag 1. März 2024 das Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz in Stuttgart veröffentlicht. Die Zuschüsse stammen aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). Das Programm unterstützt Wirtschaft, Wohnen in den Ortskernen und Gemeinschaftseinrichtungen in ländlichen Gemeinden. Auch der Erhalt von Dorfläden kann unterstützt werden.

Die konsequente Ausrichtung des ELR-Programms an Kriterien wie Energieeffizienz und Klimaschutz lobt Sandra Boser MdL: „Seit dieser Förderperiode müssen ELR-geförderte Neubauten im Bereich Grundversorgung vorwiegend in Holzbauweise oder einem mit Blick auf die Klimabilanz vergleichbaren Baustoff erstellt werden. Projekte im Bereich Wohnen und Bauen, die zum Beispiel mit dem nachhaltigen Rohstoff Holz umgesetzt werden, erhalten höhere Zuschüsse.“

Mit dem Programmentscheid 2024 unterstützt die Landesregierung 1113 strukturell bedeutende Projekte mit insgesamt 104,4 Millionen Euro – von der Dorfladen-Modernisierung bis zum Neubau eines Produktionsgebäudes. Über die Hälfte der Projekte (850 Projekte mit einem Fördervolumen von über 50 Mio. €) schafft insbesondere Wohnraum in den Ortskernen. Unterstützt werden private, kommunale und gewerbliche Vorhaben.

Marion Gentges MdL: „Attraktives Wohnen für Jung und Alt und eine wohnortnahe Grundversorgung sind das A und O für die Zukunft unserer Dörfer und ländlich geprägten Regionen. Unsere Dörfer sollen weiterhin attraktiv bleiben für viele Menschen. Sie sollen gerne auf dem Land leben und arbeiten. Dafür stellen wir im ELR-Programm seit vielen Jahren zuverlässig Mittel zur Verfügung. Damit wir auch in Zukunft die Herausforderungen gemeinsam meistern können.“

Insgesamt erhalten die folgenden Städte und Gemeinden 2024 eine ELR-Förderung:

Die Stadt Ettenheim erhält für zwei Projekte mit dem Förderschwerpunkt Grundversorgung 76.410 EUR.

Die Gemeinde Fischerbach erhält für ein Projekt mit dem Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen 57.575 EUR.

Die Gemeinde Friesenheim erhält für insgesamt 15 Projekte mit den Förderschwerpunkten Arbeiten, Innenentwicklung/Wohnen und Grundversorgung 758.335 EUR.

Die Gemeinde Gutach erhält für 3 Projekte mit den Förderschwerpunkten Arbeiten und Innenentwicklung/Wohnen 345.000 EUR.

Die Stadt Haslach erhält für 4 Projekte mit den Förderschwerpunkten Arbeiten und Innenentwicklung/Wohnen 327,605 EUR.

Die Stadt Hausach erhält für 6 Projekte mit den Förderschwerpunkten Arbeiten und Innenentwicklung/Wohnen 437.390 EUR.

Die Gemeinde Hofstetten erhält für zwei 2 Projekte mit dem Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen 110.970 EUR.

Die Stadt Hornberg erhält für 5 Projekte mit dem Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen 198.200 EUR.

Die Gemeinde Mühlenbach erhält für 3 Projekte mit dem Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen 232.135 EUR.

Die Gemeinde Oberwolfach erhält für 3 Projekte  mit dem Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen 236.470 EUR.

Die Gemeinde Schuttertal erhält für 2 Projekte mit dem Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen 96.445 EUR.

Die Gemeinde Seelbach erhält für ein Projekt mit dem Förderschwerpunkt Grundversorgung 200.000 EUR.

Die Gemeinde Steinach erhält für 3 Projekte mit den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen und Arbeiten 660.000 EUR.

Die Stadt Wolfach erhält für 6 Projekte mit den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen und Arbeiten 349.495 EUR.

Das Gemeindeentwicklungskonzept der Gemeinde Mönchweiler ist ein gelungenes Beispiel für ein funktionierendes generationenübergreifendes und sozialraumorientiertes Miteinander in einer Kommune.

Zu einer Veranstaltung zum Thema „Generationenhilfe und Sozialraumentwicklung“ hatte die Landtagsabgeordnete Marion Gentges ins Schlössle Heiligenzell in Friesenheim eingeladen.

Referent des Vortrages war Bürgermeister Rudolf Fluck aus der Gemeinde Mönchweiler im Schwarzwald-Baar-Kreis, der den Anwesenden anschaulich darstellte, wie in seiner Gemeinde die integrierte Sozialraumentwicklung funktioniert.

Durch gemeinsame Verantwortung der Gemeinde, von Ehrenamtlichen, Vereinen, Nachbarn, Angehörigen und professionellen Mitarbeitern wurden in Mönchweiler Sozialraumstrukturen aufgebaut, die allen Generationen das Wohnen und Leben in einer familienfreundlichen Kommune ermöglicht. Bei dem Aufbau einer Generationenhilfe standen insbesondere die älteren Menschen in der Gemeinde im Blickpunkt und so gibt es in Mönchweiler vielfältige Angebote wie ein wöchentliches Bürger-Cafe, ein Seniorennetzwerk, einen häuslichen Betreuungsdienst oder auch ein Bürgermobil, welches u. a. für Einkaufsfahrten genutzt wird.

Die Anwesenden zeigten sich alle überaus angetan von der beeindruckenden Präsentation und konnten in ihre Heimatgemeinden viele neue Anregungen mitnehmen.

Marion Gentges MdL betonte abschließend: „Um die Lebensqualität in unseren Gemeinden zu gewährleisten, müssen wir uns an den Interessen und Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientieren. So schaffen wir individuell zugeschnittene und nachhaltige Strukturen und machen unsere Kommunen generationenübergreifend lebenswert.“

Herlinsbachschule in Wolfach profitiert vom Schulbauförderprogramm des Landes

Erfreut zeigen sich die beiden Landtagsabgeordneten Sandra Boser und Marion Gentges in einer
gemeinsamen Pressemitteilung darüber, dass die Herlinsbachschule in Wolfach Förderungen über
das Schulbauförderprogramm des Landes Baden-Württemberg erhält.
Unterstützt wird hierbei die Erweiterung der Grundschule und des Sonderpädagogischen Bildungsund Beratungszentrums (SBBZ) mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit einem Betrag in Höhe von
123.000 €, im Rahmen des Förderprogramms für Ganztagsbaumaßnahmen gibt es für die
Erweiterung der Schule einen Betrag von 57.000 € sowie über das Sanierungsprogramm einen
weiteren Betrag in Höhe von 555.000 € für die Grundschule.
Insgesamt unterstützt das Land die Schulträger mit einem Betrag von 172 Millionen Euro beim Bau
und der Sanierung der Schulgebäude. Von diesem Betrag kommen allein 42.580.000 Euro den
Schulen im Regierungsbezirk Freiburg zugute.
Sowohl Marion Gentges MdL als auch Sandra Boser MdL sehen das Schulbauförderprogramm des
Landes als unerlässliche und wichtige Unterstützung in die Zukunft von Kindern: „Das
Schulbauförderprogramm zeigt, dass wir unsere Schulträger nicht allein lassen und so in gute
Bildung investieren. Die Schule ist in den vergangenen Jahren vermehrt zu einer ganz zentralen
Bezugsgröße im Leben der Schülerinnen und Schüler geworden, weil sie dort einen großen Teil ihrer
Zeit außerhalb der Familie verbringen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir nicht nur einen Lern-
, sondern auch einen angenehmen Lebensort für die Kinder schaffen. Denn die Schule als Lebensort
dient auch als so wichtige Basis für soziale Kontakte.“

„Regionale Unternehmen sind Motoren für unsere Wirtschaft“

Firmen Neumaier Industry GmbH und Schwarzwald Holzbausysteme GmbH in Förderlinie „Spitze auf dem Land“ aufgenommen

(Friesenheim/Haslach) Anlässlich der Entscheidung für die 21. Auswahlrunde der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘

am Freitag 24. November 2023 in Stuttgart dürfen sich auch zwei Unternehmen aus der Ortenau freuen. Die Neumaier Industry GmbH & Co. KG aus Haslach sowie die Schwarzwald Holzbausysteme Gmbh aus Friesenheim wurden vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in die Förderlinie „Spitze auf dem Land“ aufgenommen.

Sandra Boser MdL und Marion Gentges MdL: „Wir freuen uns sehr, dass das Potential unserer Firmen vor Ort gesehen und gefördert wird. Unsere regionalen Unternehmen prägen die Wirtschaft im Ländlichen Raum, sie sind Motoren für unsere Wirtschaft und leisten einen wichtigen Beitrag zur Technologieführerschaft in Baden-Württemberg heute und morgen.“

Die Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ unterstützt Unternehmen im Ländlichen Raum bei Investitionen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer Dienstleistungen und Produkte, die das Potential haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf zukunftsorientierte Unternehmen, die Innovationen im Sinne einer kreislauforientierten Wirtschaftsweise und im Bereich Bioökonomie voranbringen.

Insgesamt wurden 14 Projekte mit einer beantragten Fördersumme in Hohe von rd. 5,6 Mio. Euro in die Förderlinie mitaufgenommen. Sie können nun einen Förderantrag bei der L-Bank stellen. Projektanträge, die einen erkennbaren Beitrag zur Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft leisten, werden mit einem erhöhten Zuschuss von bis zu 500.000 Euro gefördert. Die Fördermittel für die ausgewählten Unternehmen stammen sowohl aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) des Landes als auch aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Die Neumeier Industry GmbH & Co. KG bietet Automatisierungslösungen im Fahrzeug- und Maschinenbau und für Intralogistik sowie klassische Blechbearbeitungen an. Neuest Innovation ist ein fahrerloses, automatisiert fahrendes Personenbefärderungsfahrzeug „City Train“ für den Nahverkehr. Hierzu soll in den Neubau einer Halle investiert werden.

Das Unternehmen Schwarzwald Holzbausysteme GmbH fertigt kundenspezifische, großformatige Massivholzplatten für die Bauwirtschaft. Als Produktinnovation präsentiert das Unternehmen ein neues, ressourcenschonendes Hybrid-Brettsprerrholzelement mit innenliegender Holffaserdämmung und fertiger Douglasien-Außenschale für den Wohnungs- und Objektbau. Hierzu wird ein Anbau eines Produktions- und Logistigzentrums für uínnovative Brettsperrholzelemente und in die Anschaffung innovativer Maschinen investiert.

Hintergrundinformationen:

Mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2021-2027 richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg den Fokus auf die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation sowie die Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen. Mit der Förderlinie ,Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ spricht das Land kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum an, die das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen, indem sie Innovationsfähigkeit und ausgeprägte Technologiekompetenz aufweisen. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Triebfedern für Innovation und Zukunftsfähigkeit sind. Dabei können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten bis zu 20 Prozent Zuschuss, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 Prozent Zuschuss für ihre Investitionen erhalten. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Projekte, die einen erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie leisten, können einen Zuschuss von bis zu 500.000 Euro bekommen. Bezuschusst werden umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung sowie wirtschaftlichen Nutzung neuer Produkte und Dienstleistungen.