„Notsituationen erfordern ein sensibles und unkompliziertes Vorgehen von Seiten der Politik, um die Betroffenen schnell und effizient zu unterstützen. Die Einstufung des Frosteinbruchs in den Nächten vom 19. bis 21. April in diesem Jahr als Naturkatastrophe schafft die Voraussetzungen für schnelle Finanzhilfen. Diese sind dringend notwendig, um unverschuldet in Not geratenen Betrieben beizustehen“, lobt Marion Gentges MdL die Entscheidung der Landesregierung. Momentan verschaffen sich zuständige Experten einen genauen Überblick über die entstandenen Aufwuchs- und Ertragsschäden, die regional und kulturabhängig sehr unterschiedlich sind. Als Basis für die staatlichen Hilfen werden die tatsächlichen Ernteverluste berücksichtigt, die endgültig erst zum eigentlichen Erntezeitpunkt genau beziffert werden können.
Ein abschließendes Hilfspaket kann daher erst im Herbst verabschiedet werden. Um den Betroffenen schon vorher helfen zu können, hat der Landwirtschaftsminister die Landwirtschaftliche Rentenbank gebeten, ihre Programme auszuweiten und den betroffenen Betrieben Hilfen anzubieten. Das Finanzministerium prüft zudem, ob und in welcher Form den Geschädigten steuerliche Billigkeitsmaßnahmen gewährt werden können. „Wir werden die Betroffenen, die unverschuldet von dieser Kältewelle getroffen wurden, nicht im Regen stehen lassen“, so Marion Gentges abschließend.