Marion Gentges: „Mit der Berücksichtigung des Flächenfaktors sichern wir das in der Landesverfassung verankerte Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse auf dem Land und in der Stadt“

Nach intensiven Gesprächen und Verhandlungsrunden mit dem Koalitionspartner wird künftig neben der Einwohnerzahl bei der Schlüsselzuweisung im bestehenden Finanzausgleichssystem auch die Fläche einer Kommune berücksichtigt werden. So werden zum 01. Januar 2022 rund 5% des Grundkopfbetrags nach Einwohnerdichte verteilt. Erfolgen wird dies in zwei Stufen über eine Verteilungsmasse von je 25 Mio. zum 1. Januar 2021 und 1. Januar 2022.

Städte und Gemeinden mit einer großen Fläche geraten stellenweise mit den Maßnahmen zum Erhalt der örtlichen Infrastruktur an ihre Grenzen. Davon betroffen sind überwiegend Kommunen im ländlichen Raum. Mit der Einführung eines Flächenfaktors in das kommunale Finanzausgleichsgesetz des Landes wird die aus der Größe einer Kommune resultierende höhere Infrastrukturbelastung neben der Gewichtung von Steuerkraft und Einwohnerzahl miteinbezogen. „Mit der Hinzunahme des Flächenfaktors greifen wir den Gemeinden im ländlichen Raum bei ihren Infrastrukturmaßnahmen unter die Arme. Besonders der Wahlkreis Lahr mit seinen großen Flächengemeinden und deren oft zahlreichen Ortsteilen werden von der neuen Verteilung profitieren“, sagte Landtagsabgeordnete Marion Gentges“.