B33 Ortsumfahrung Haslach wichtiges Infrastrukturvorhaben nicht nur für die Stadt selbst, sondern für gesamte Region

Nach jahrelanger Diskussion wurde am Dienstagabend in einer Sitzung des Haslacher Stadtrat über die B33-Umfahrungsplanung entschieden. Mit Ausnahme der Grünen-Fraktion, die für eine Vertragung der Entscheidung aufgrund der coronabedingten Sitzungsbeschränkungen plädiert hatten, stimmten alle Ratsmitglieder für die vom Regierungspräsidium im Februar öffentlich vorgestellte Bündeltrasse mit Teilunterführung.

„Es freut mich, dass der Haslacher Gemeinderat den Lösungsvorschlag des Regierungspräsidiums mittragen wird. Dies ist ein großer Schritt hin zu einer adäquaten Lösung, von der alle profitieren“, sagte Landtagsabgeordnete Marion Gentges.

Die Auswirkungen der täglichen Verkehrsbehinderungen durch Staus aufgrund der Verkehrssituation in Haslach im Kinzigtal sind für die Betroffenen – Bewohner als auch Unternehmer aus der Region – zu einem massiven Problem geworden. Die Diskussion um eine angemessene Lösung für die „B33-Umfahrung Haslach“ beschäftigt alle Betroffenen schon seit geraumer Zeit. Dabei wurden zahlreiche Alternativen erarbeitet und geprüft. Viele waren technisch nicht machbar, verkehrlich nicht sinnvoll, erfüllten nicht die Hochwasser-Schutzkriterien, schnitten Grundwasserströme ab, bedeuteten einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft oder waren aus finanzieller Sicht nicht realisierbar. „Das Kinzigtal und die Menschen, die hier wohnen, brauchen eine Ortsumfahrung von Haslach. Mit der verantwortungsvollen Entscheidung ihres Stadtrates schafft die Stadt Haslach die Grundlage dafür. Ich freue mich über die Entlastung, die das für die Menschen und Unternehmen der Region bedeuten wird“, so Gentges abschließend.

Sportvereine und -verbände im Land leisten alle einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und sollen mit dem Soforthilfeprogramm nach dem Ende der Krise ihre Arbeit möglichst in dem früheren Maße fortsetzen können

Der auf Gemeinnützigkeit und dem ehrenamtlichen Engagement seiner Mitglieder aufbauende organisierte Sport ist von der aktuellen Entwicklung in Folge der Corona-Pandemie ganz besonders betroffen und in seiner Existenz bedroht. Der Landesregierung ist es in dieser Situation ein besonderes Anliegen, das Sportland Baden-Württemberg mit seiner in Jahrzehnten gewachsenen und bewährten Sportstruktur zu erhalten.

Die Sportvereine haben in Baden-Württemberg eine große gesellschaftliche Bedeutung: Sie tragen zum Zusammenhalt und zur Integration der Gesellschaft bei, vermitteln unverzichtbare Werte wie gegenseitigen Respekt, Fairness, Solidarität und Teamgeist, tragen zur Überwindung sozialer und kultureller Barrieren bei und fördern auf vielfältige Weise die Persönlichkeitsentwicklung, insbesondere von Jugendlichen.

Das Kabinett hat am heutigen Dienstag, 16. Juni das von Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann eingebrachte Soforthilfeprogramm Sport bewilligt, mit dem die Existenz der gemeinnützigen Sportvereine und Sportverbände gesichert werden soll.

„Sportvereine in Deutschland erweisen sich nach wie vor als anpassungsfähige Stabilitätselemente in einer sich schneller wandelnden Gesellschaft. Sie bekennen sich weiterhin in hohem Maße zu Wertvermittlung, einem preisgünstigen Sportangebot sowie gleichberechtigter Partizipation. Mit dem Soforthilfeprogramm beweisen wir eindrücklich, dass wir dem Sport in unserem Land fest zur Seite stehen“, sagte Landtagsabgeordnete Marion Gentges.

Zur Vermeidung existenzgefährdender Liquiditätsengpässe von Sportvereinen und -verbänden wird ein Soforthilfeprogramm im Volumen von 11,635 Mio. Euro aufgelegt. Sportvereine können Soforthilfen von 15 Euro pro Mitglied und Sportfachverbände von 1 Euro pro Mitglied erhalten, jedoch maximal bis zur Höhe des Liquiditätsengpasses.

Die Mittelinanspruchnahme setzt voraus, dass die bestehenden staatlichen Hilfsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sind (Soforthilfe Corona für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld) und aufgrund der Corona-Pandemie ein existenzgefährdender Liquiditätsengpass besteht. Maßstab ist, dass die fortlaufenden Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden Ausgaben bis zum Jahresende 2020 bezahlen zu können.

Die Beantragung der Soforthilfen kann voraussichtlich ab 25. Juni 2020 über die regionalen Sportbünde erfolgen. Dazu wird ein schlankes Verfahren auf den Weg gebracht und mit den Sportbünden abgestimmt.

Zur weiteren Liquiditätssicherung von Sportvereinen werden die Übungsleiterzuschüsse für die Monate März bis Ende Juni 2020 auf der Basis der Vorjahreszahlen ausgezahlt. Die Auszahlung soll unabhängig von den tatsächlich durchgeführten Übungs- und Trainingsstunden erfolgen, um landesseitig eine verlässliche Basis zu gewähren. Bei Bedarf ist eine entsprechende Verfahrensweise für das 2. Halbjahr 2020 vorgesehen.

Mit dem zweiten Soforthilfeprogramm knüpft das Land nahtlos an seine bisherige Unterstützung für akut gefährdete Betriebe und Unternehmen an. Das darin enthaltene Hilfsprogramm für Hotellerie und Gastronomie macht den Weg frei für eine schnelle und direkte Unterstützung der vielen Betroffenen

Die baden-württembergische Landesregierung hat sich gestern einstimmig auf das Corona-Soforthilfeprogramm II in Höhe von 1,5 Milliarden Euro geeinigt. Mit etwa der Hälfte davon soll betroffenen Unternehmen branchenunabhängig geholfen werden, u.a. auch mit einer Liquiditätsbrücke für kleine und mittlere Unternehmen. Darüber hinaus sollen 330 Millionen Euro der Gastronomie und Hotellerie zukommen. „Obwohl mit der seit Montag geltenden Öffnung der Speisegastronomie wieder ein Stück weit Normalität zurückgekehrt ist, befindet sich das Gastgewerbe in einer nie dagewesenen Extremsituation. Mit dem von der grün-schwarzen Haushaltskommission verabschiedeten Soforthilfeprogramm stehen wir auch künftig eng an der Seite der Gastronomen und Hoteliers. Die darin enthaltenen nicht rückzahlbaren Zuwendungen von 3000 Euro für jeden Betrieb und 2000 Euro pro Mitarbeiter sind ein wichtiges Signal an die Branche und deren Mitarbeiter. Es macht sowohl den Betrieben in der Stadt als auch im ländlichen Raum Mut zum Durchhalten“, so Landtagsabgeordnete Marion Gentges.

Der Gastronomie- und Tourismusbereich gehört zu den am stärksten von der Corona-Krise betroffenen Branchen. Zahlreiche Unternehmen sind in der laufenden Entwicklung in eine existenzielle Notlage geraten. Es geht um zehntausende Gastronomen, Selbständige, Angestellte und Auszubildende, die sich durch Corona in einer ernsthaften Existenzkrise befinden. In Baden-Württemberg ist diese Branche einer der wichtigsten Wirtschaftspfeiler. „Die nächsten Wochen werden eine große Herausforderung sein. Mit den direkten Finanzhilfen für alle Betriebe geben wir vielen Betroffenen eine Überlebensperspektive und können so die einzigartige Vielfalt von Gastronomie und Hotellerie im Land wahren“, so Gentges abschließend.

Der Gastronomie- und Tourismusbereich in Baden-Württemberg ist ein maßgeblicher Wirtschaftsfaktor in unserer Region und prägt unsere Lebensqualität vor Ort!


Am 12. Mai lud die Landtagsabgeordnete Marion Gentges zu einer Videokonferenz mit Tourismusminister Guido Wolf Mdl und den Kreisverbänden Lahr und Wolfach des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands e.V. (DEHOGA) ein, um sich über die kurz- und mittelfristigen Perspektiven sowie die großen Herausforderungen, vor denen die Branche derzeit steht, auszutauschen.

Die Vertreter der DEHOGA hatten die Möglichkeit, konkrete Fragen zur Klärung – etwa hinsichtlich der Auslegung der Hygienevorschriften – weiterzugeben und darüber hinaus eigene Eindrücke und Schwierigkeiten, die sich in der Umsetzung ergeben, nahezubringen. Nach der Beschlussfassung auf Ebene der Bundesländer mit der Bundesregierung am 6. Mai 2020 ist es dem Minister gelungen, einen konkreten Zeitplan für Gastronomie, Hotellerie und auch Ferienwohnungen zu vereinbaren. Die Vertreter des Hotel- und Gaststättengewerbes zeigten sich hierfür dankbar für den Einsatz und die Leistung, die baden-württembergische Politik, insbesondere das für den Tourismus zuständige Ministerium.

Zunächst erhalten die Speisegastronomie im Außen- und Innenbereich sowie die Ferienwohnungen und Campingplätze in Baden-Württemberg ab dem 18. Mai die Möglichkeit, wieder schrittweise öffnen zu können. Ab 29. Mai werden in einem weiteren Schritt u.a. Beherbergungsbetriebe wie insbesondere Hotels sowie Freizeitparks ihren Betrieb wiederaufnehmen können. Für die Gaststätten gelten strenge Auflagen, die insbesondere die Einschränkung von Öffnungszeiten, Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe, Begrenzung von Gästezahlen, Sicherstellung von Abstand (Einlass/Ausgang separat, Reservierungspflicht) umfassen. In diesem Zusammenhang waren und sind sich die Gastronomen und Gastgeber ihrer Verantwortung bewusst und haben durchdachte Konzepte mit Abstandsregeln und begrenzten Auslastungen entwickelt. „Damit konnten wir unserem Tourismus im Land wieder ein Licht am Ende des Tunnels aufzeigen“, so Gentges.

Über die Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen ab 1. Juli 2020 zeigte man sich ebenfalls erfreut, da die Steuererleichterung für eine weitere Schmerzlinderung sorgen wird. Auch begrüßte man die geplante weitere Nothilfe, um einem nicht unwesentlichen Anteil der Betriebe im Land in der Corona-Pandemie zur Seite zu stehen. Es wurde berichtet, dass viele Betriebe im Moment vor allem durch die fehlenden Einnahmen und die gleichzeitig weiterlaufenden Grundkosten in existentielle Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Aus diesem Grund plant das Ministerium der Justiz und für Europa und das Wirtschaftsministerium ein zweites Sofortprogramm in Form von nicht rückzahlbaren Hilfen zur Unterstützung von Gastronomie und Hotellerie in Form von einer Kombination aus direkter Liquiditätshilfe. Die Eckpunkte des Sofortprogramms für das Gastgewerbe sehen eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 3.000 Euro je Betrieb plus 2.000 Euro je Vollzeitäquivalente ohne Deckelung der Betriebsgröße vor. Der Gesamtaufwand für das beabsichtigte Nothilfeprogramm beträgt 328 Millionen Euro. Diese wurden von Seiten der Kreisverbände befürwortet, da es um zehntausende Gastronomen, Selbständige, Angestellte und Auszubildende geht, die sich durch die Pandemie in einer ernsthaften Existenzkrise befinden.

„Das Gastgewerbe befindet sich in einer nie dagewesenen Extremsituation. Die Herausforderungen wachsen von Tag zu Tag, dennoch können wir mit den verabredeten konkreten Terminen vorsichtig den Blick wieder nach vorne richten“, so Landtagsabgeordnete Gentges abschließend.

Ausbau von Radwegen ein wichtiger Bestandteil im Infrastrukturkonzept Baden-Württembergs

„Viele Bürger haben in den letzten Jahren das Radfahren für sich neu entdeckt. Denn es es fördert nicht nur die eigene Fitness, sondern entlastet als Alternative für den täglichen Weg zur Arbeit auch die Umwelt. Um möglichst vielen Menschen diese Wahl zu ermöglichen, muss neben der Verkehrsinfrastruktur auch das Radwegenetz im Land kontinuierlich verbessert und ausgebaut werden“, so Marion Gentges MdL.

Im Rahmen des Landesgemeindefinanzierungsgesetzes (LGVFG) fördert das Land deswegen kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur und steigert den Förderrahmen für den Radwegebau in Städten und Gemeinden deutlich. Bauvorhaben im Bereich Rad- und Fußverkehr sind in diesem Jahr mit einer Förderhöhe von 58 Millionen Euro in das Landesförderprogramm aufgenommen. 2019 waren es 30 Millionen Euro, 2018 18 Millionen Euro. Beim Radwegebau an Bundes- und Landesstraßen wurden im vergangen Jahr 34 Maßnahmen fertiggestellt. In den vergangenen Jahren hat das Land auch den Bau von Radwegen an Bundes- und Landesstraßen beschleunigt und dabei ebenfalls die Mittel erhöht von 15 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 28 Millionen Euro in 2020.

Wir freuen uns, dass die Radwege zwischen Dörlinbach und Schweighausen sowie zwischen Meißenheim und Ichenheim dieses Jahr ausgebaut werden. Auch begrüße ich, dass sowohl der Lückenschluss des gemischten Geh – und Radwegs bei Ettenheim-Altdorf als auch der Radweg zwischen Elzach und Pelzmühle in das Programm für Radwegemaßnahmen aufgenommen wurden. Damit werden die aktuell bestehenden Lücken im Radverkehrsnetz geschlossen, wovon auch der Ortenaukreis und der Landkreis Emmendingen profitieren“, so Landtagsabgeordnete Gentges abschließend.